Immobilien-Rechtsschutz: Paar mit Umzugskartons und Zollstock

Ihr Rechtsschutz für Wohneigentum

  • Eigentümerrechtsschutz: Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen als Immobilienbesitzer
  • außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation
  • telefonische Rechtsberatung
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Immobilien-Rechtsschutz: Immobilien und Grundstücke zuverlässig versichern

Mit der DEVK haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen als Eigentümer einer Immobilie geht, die Sie selbst bewohnen.

Die Immobilienrechtsschutzversicherung der DEVK

Ob als Geldanlage oder Vorsorge fürs Alter – Immobilieneigentum zu besitzen, hat einige Vorteile. Ärger und Sorgen möchte man mit dem Objekt allerdings nicht haben. Doch auch als Eigentümer sind Sie nicht vor möglichen Konflikten mit Nachbarn oder Behörden gefeit.

Falls diese dann vor Gericht landen, kann es schnell teuer werden. Gutachten und Anwaltskosten sind nur einige Posten, die schnell zur Kostenfalle werden können. Umso wichtiger, dass Sie auf diese Rechtsschutzversicherung als Eigentümer nicht verzichten. Im Falle eines Rechtsstreits kümmern wir uns um die Wahrung Ihrer Interessen und tragen die Kosten.

Die Leistungen des Immobilien-Rechtsschutz für selbstbewohnte Wohneinheiten in Deutschland sind im Komfort- und Premium-Schutz bereits enthalten. Die Wartezeit beträgt einen Monat.

Im Firmen-, Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz sind im Komfort- und Premium-Schutz alle selbstbewohnten Wohnungen und Häuser in Deutschland sowie zwei selbstgenutzte Gewerbeeinheiten, deren gesamte Jahresbruttomiete 100.000 Euro nicht übersteigt, versichert.

Leistungen und Services im Überblick

Starke Leistungen und umfangreiche Services: Im Immobilien-Rechtsschutz können Sie auf uns zählen, wenn es um Ihr Recht geht. Sie sind bei Konflikten rund um die eigene Immobilie in Deutschland abgesichert. Dabei kann es sich um eine Wohnung, Doppelhaushälfte oder ein Einfamilienhaus handeln, das Sie selbst bewohnen.

Auch Garagen oder Abstellplätze sind bei Eigennutzung mit inbegriffen. Im Komfort- und Premium-Schutz sind Sie zudem bei Streitfällen rund um alle selbstbewohnten Wohneinheiten in Deutschland abgesichert.

Praxis-Beispiele: Wo hilft mir der Immobilien-Rechtschutz?

Ist der Abschluss eines Immobilien-Rechtsschutz sinnvoll? Auf jeden Fall! Das zeigen Ihnen auch unsere Beispiele aus der Praxis, die wir für Sie zusammengestellt haben.

Wir stehen für Ihr Recht ein, wenn:

  • es zu Streitigkeiten in Bezug auf Grundbuchfragen kommt,
  • Sie in Konflikt mit Ihrer Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft geraten,
  • Sie unter Lärmbelästigung Ihrer Nachbarn leiden oder
  • Sie Einspruch gegen erhöhte Kommunalabgaben (z. B. Gebühren für die Müllabfuhr oder zu hohe Grundsteuer) einlegen möchten.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilien-Rechtsschutz

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Immobilienrecht.

Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks ist derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist. Wird eine Immobilie oder ein Grundstück verkauft, geht die Eigentümerstellung nicht schon mit Abschluss des Kaufvertrags oder mit der Übergabe einher, sondern erst dann, wenn der Käufer im Grundbuch eingetragen wurde.

Unter einer Eigentümergrundschuld versteht man eine Eintragung im Grundbuch, mit der keine Forderung abgesichert wird. Hauptzweck ist es, den Rang im Grundbuch durch die Grundschuld zu sichern, damit andere eingetragene Grundschulden nachrangig bleiben und der bessere Rang wieder zur Bestellung einer Fremdgrundschuld für eine weitere Finanzierung genutzt werden kann.

Die im Grundbuch vorgenommenen Eintragungen stehen in einer bestimmten Rangordnung, nach der beispielsweise Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung ausgezahlt werden. Daher ist die erste Position besonders begehrt.

Als Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes besteht die gesetzliche Verpflichtung dieses im zumutbaren Rahmen instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln sowie das Gebäude vor Gefährdung zu schützen. Für die Durchführung von Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen muss die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden.

Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Denkmalschutzgesetze der Bundesländer. In keinem Fall sollte ohne schriftliche Genehmigungen mit der Umsetzung von baulichen Vorhaben begonnen werden.

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